06.06.2014 >> Bericht

Prozess um die Vergewaltigung einer 13-jährigen Templinerin

Angeklagter bekennt sich schuldig

Der 19-jährige Templiner Steven M. musste sich am Donnerstag vor dem Jugendschöffengericht in Prenzlau wegen der Vergewaltigung einer 13-Jährigen verantworten. Das Urteil wird in 14 Tagen erwartet.

"Es ist die Todeserfahrung als er so doll zudrückte. Das lässt sie nicht schlafen!" und "Es geht ihr schlecht. Sie übergibt sich täglich." So zwei Aussagen der Mutter der 13-Jährigen Judith (Name geändert), die von Steven M. sexuell missbraucht wurde. Das Gericht wollte in Erfahrung bringen wie es dem Opfer heute knapp einem halben Jahr nach der Vergewaltigung geht. Das Ergebnis der Aussage der Mutter war erschreckend: Das Mädchen kapsele sich ab. Der Kontakt zur Mutter sei auf einem Tiefpunkt. Sie distanziere sich von ihren Mitschülern. Sie habe nur ein Ziel vor Augen, den Abschluss der siebten Klasse zu schaffen. Hinzu kommt, dass Judith von ach so mitfühlenden Mitschülern und Mitschülerinnen über das Internet gemobbt wird. Beim Verlassen des Gerichtssaales blickte die Mutter dem Täter direkt ins Gesicht. Sie schüttelte ungläubig den Kopf und erstickte ihre Tränen.

Steven M. ist geständig. Das hat Judith eine Aussage vor Gericht erspart. Aber er findet kaum Worte für das Beschreiben seiner Tat. Er antwortete nur: "Es war so wie es die Staatsanwältin gesagt hat."

Es fehlt ihm an der Fähigkeit, das Getane in beschreibende Worte zu fassen. Das Verlesen seiner Aussage bei der Polizei brachte dann doch etwas Klarheit.

Er hatte sich am Nachmittag per SMS mit Judith an der Skaterbahn an der Templiner Kurmeile verabredet. Tags zuvor war Steven M. 19 geworden. Die beiden kannten sich seit wenigen Wochen, weil ihr Freund wiederum mit Steven M. befreundet war. Er hatte sich anfangs mit ihr unterhalten. Er bestritt aber sexuelle Fantasien gehabt zu haben. Plötzlich hatte er sie an beiden Armen gepackt und zu Boden gedrückt. Judith hatte sich gewehrt, ihn getreten und geschlagen. Steven soll ihr zuerst mit dem Unterarm die Kehle zu gedrückt und sie dann mit einer Hand gewürgt haben. Plötzlich hatte sie sich nicht mehr gewehrt.

"Es ist die Todeserfahrung als er so doll zudrückte. Das lässt sie nicht schlafen!", sagte die Mutter später im Zeugenstand. Er hatte sie dann weiter ausgezogen und die Vergewaltigung zu Ende gebracht.

Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe ist der Meinung, dass Steven M. zwar seine Schuld erkennen könne, dass er aber nicht die nötige Reife besitze, um nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt zu werden. Er schlägt eine zweijährige Bewährungsstrafe vor und die Einweisung in eine stationäre therapeutische Einrichtung für Sexualstraftäter. Eine stationäre Therapie sei notwendig wegen seiner verminderten Intelligenz. Diesen Weg will die Verteidigung gern mitgehen. Auch der Angeklagte.

Die Einrichtung wäre bereits gefunden, nur hat der Landkreis noch nicht entschieden, ob er die Kosten tragen wird. Außerdem hat die Staatsanwältin angekündigt, dass sie für eine Haftstrafe ohne Bewährung plädieren wird.

Das Gericht stand am Donnerstag vor dem Dilemma, käme es zu einem Urteil im Sinne der Jugendgerichtshilfe, stünde Steven M. plötzlich auf der Straße. Er hätte keinen Platz zum Schlafen gehabt. Seine Eltern haben ihn verstoßen. So wurden Plädoyers und Urteil um zwei Wochen verschoben in der Hoffnung, dass der Landkreis bis dahin eine Entscheidung gefällt hat.

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