Prenzlau 04.03.2011 >> Bericht

DNA-Massenscreening in der Uckermark

2308 Männer werden zum DNA-Test gebeten

Um den Mord an einer 15-Jährigen vor knapp 20 Jahren aufzuklären, planen Staatsanwaltschaft Neuruppin und die Mordkommission in Eberswalde eine DNA-Untersuchung von 2308 Männern im Alter zwischen 38 und 85 Jahren. Es wird die erste groß angelegte molekulargenetische Reihenuntersuchung in Brandenburg werden.

In einer Pressekonferenz zu der die Staatsanwaltschaft Neuruppin gestern nach Prenzlau geladen hatte, erklärte der Leitendes Staatsanwalt Gerd Schnittcher den Massengentest zur Ultima Ratio. Er betonte, dass die Teilnahme an diesem Screening freiwillig sei und Niemandem daraus ein Nachteil erwachsen dürfe, sollte man die Speichelabgabe verweigern. Er warb aber ausdrücklich darum, dass die Männer, die Ende nächster Woche Post von der Polizei erhalten werden, sich daran beteiligen.

Der Leiter der Mordkommission Eberswalde, Axel Hetke, berichtete, dass die 15-jährige Andrea S. im Mai 1991 an der A11 in der Nähe der Autobahnabfahrt Wandlitz im Wald von Spaziergängern gefunden worden war. Sie war fünf Tage zuvor aus einem Heim in Neubrandenburg ausgerissen. Man vermute, dass sie als Tramperin unterwegs gewesen ist. Axel Hetke bezeichnete die in Märkisch-Oderland geborene Jugendliche als Dauerausreißerin, die auch einen Bezug zur Uckermark hatte. Sie war bereits in Heimen in Gerswalde und Schwedt untergebracht gewesen. "Es sei sicher, dass dieser Fundort nicht der Tatort gewesen ist und das der Mord sexuell motiviert war", so Hetke weiter. Nähere Einzelheiten wollte er nicht bekannt geben, weil es sich hier um Täterwissen handle. „Es war ein sehr schlimmer Mord“, ergänzte Gerd Schnittcher.

Axel Hetke zeigte sich erstaunt, dass dieser Mord in Uckermark so wenig präsent sei. Er vermutete, es läge daran, dass die junge Frau nicht aus der Region käme.

Seit 2004 ermittle man wieder. Man habe bisher genetische Untersuchungen bei 700 Personen aus dem nahen und weiteren Umfeld des Opfers vorgenommen. Da viele Personen verzogen waren, mussten die Untersuchungen auf Dänemark, Österreich und die Schweiz ausgeweitete werden. Ein Probe in Australien stehe noch an. Auch in Berlin seien eine Reihe von Personen überprüft worden. Alle diese Überprüfungen hätten die Ermittlungen nicht voran gebracht.

Die Auswertung der Fundortspuren habe allerdings ergeben, dass der Täter gute Ortskenntnisse gehabt haben muss. Deshalb habe man sich nun entschlossen, in dem Gebiet zwischen Prenzlau, Gramzow, Greiffenberg und Gerswalde das DNA-Massenscreening durchzuführen.

Die anwesenden Journalisten zeigten sich skeptisch bei der Frage, was denn passiere, sollte jemand den Speicheltest verweigern. Er wäre dann ja automatisch verdächtig, hieß es. Axel Hetke wehrte das ab: "Wir kennen dann zwar die Personen, die sich nicht beteiligt haben. Wir können aber nur einen Tatverdächtigen mit richterlichen Beschluss zur Speichelabgabe zwingen." Trotzdem spielt man hier natürlich mit dem sozialen Druck, der entstehen könnte. So hatte sich im Oktober 2009 eine Frau 19 Jahre nach dem Fund einer Babyleiche in Frankfurt (Oder) den Behörden gestellt. Nur bedingt freiwillig, denn die damals 36-Jährige gehörte zu den Frauen, die in nächster Zeit eine Speichelprobe für ein DNA-Screening hätte abgeben müssen.

Gerd Schnittcher stellte allerdings noch einmal klar, dass die gewonnenen genetischen Fingerabdrücke nach Abschluss der Untersuchungen gelöscht werden, und dass sie nur mit der genetischen Spur in diesen einen Fall verglichen werden dürfen. Mitnahmeeffekte sind nicht zulässig.

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