Prenzlau 28.08.2010 >> Bericht

Die Diskussion um Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Uckermark kann beginnen.

Der Mensch spielt mal wieder keine Rolle

Am Donnertag legte Andreas Fennert von der Regionale Planungsstelle Uckermark-Barnim im Ausschuss für Regionalentwicklung des Uckermärkischen Kreistages erste Kriterien für die Ausweisung von Flächen für Photovoltaik-Areale zur Diskussion vor.

Fennert nannte fünf Aspekte, die bei der Auswahl von Räumen eine Rolle spielen: Einspeisevergütung, Landschaftsschutz, Natur-und Artenschutz, Schutz von Boden, Wasser, Klima, Kulturgütern und Sonderflächen. Der Mensch spielt hier seiner Meinung nach keine Rolle, da er anders als bei der Windkraft durch Lärm und Schlagschatten bei Solarenergie nicht betroffen ist. Diese Äußerung wurde von den Ausschussmitgliedern so geschluckt.

Hätten Herr Fennert und der Ausschuss im Mai diesen Jahres die Diskussion um die Erstellung einer 80 Hektar großen Anlage auf Ackerland in Brüssow erlebt, wären sie sich da wohl nicht so sicher gewesen. Die Einwohner empfanden es als entsetzlich, auf die ihnen lieb gewordenen Wege zu verzichten und stattdessen mehrere Kilometer entlang eines bis zu vier Meter hohen begrünten Zaunes ohne Weitsicht zu spazieren. Die Anlage kam letztendlich nicht zustande. Die Stadtverordnetenversammlung von Brüssow lehnte die Aufstellung eines Bebauungsplanes ab.

Die Ausschussmitglieder akzeptierten auch Fennerts Betrachtungen zu gewerblichen und militärischen Konversionsflächen, die momentan lediglich Gebiete südlich von Prenzlau umfassen. Widerspruch regte sich als Fennert Ackerland mit einer Bodenwertzahl unter 30 in die Vorzugsbereiche einführte. Landrat Dietmar Schulze zeigte sich erstaunt, dass nach der Ende der Förderung von Solarkraftwerken auf Ackerland dieses trotzdem in die Planung mit einbezogen werden sollte. Fennert erklärte, dass es Investoren im Barnim gäbe, die davon ausgingen, dass etwa in drei Jahren die Kosten für Module derart gesunken seien, dass sich Investitionen auch ohne Förderung lohnen würden.

Friedhelm Liermann von der Fraktion CDU/Bauern warnte eindringlich davor, Ackerland in die Planung mit einzubeziehen. Die Bodenpreise würden massiv steigen. Das wäre der Tod der Landwirtschaft in der Uckermark.

Als Grundlage für die Erarbeitung dieses ersten Diskussionspapiers muss man eine Studie zur Bestimmung von Suchgebieten von Photovoltaik-Freiflächenanlagen betrachten, die im vergangenen Jahr im Auftrag der Gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg vorgelegt wurde. Danach erfordert die Umsetzung der „Energiestrategie 2020 des Landes Brandenburg“ eine für Solarfreiflächenanlagen nutzbare Flächengröße von landesweit ca. 11.000 ha. Zur Erhaltung von Entscheidungsspielräumen sollen gemäß der Studie in den 14 brandenburgischen Landkreisen etwa das 3-fache der tatsächlich erforderlichen Größe ermittelt und angeboten werden.

Ziel soll es sein, so die Autoren der Studie, dass in den kommenden fünf Jahren in Brandenburg ca. 110 Solarkraftwerke mit einer durchschnittlichen Größe von ca. 25 MW realisiert werden können. Runtergebrochen auf die Uckermark bedeutet das etwa acht Anlagen mit eine Größe von Durchschnittlich 100 Hektar. Das sind Flächengrößen, die Andreas Fennert bei der Vorlage dieses ersten Diskussionspapiers noch lange nicht erreicht hat. Allerdings liegt bei Solarkraftwerken anders als bei Windkraftwerken die letzte Entscheidung über den Bau einer Anlage immer bei der Gemeinde.

Solargutachten der Gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg
Auf Basis dieses Gutachtens erstellte Suchgebiete in der Uckermark

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