hammelstall 02.02.2008 >> Meldung

Rechter Schläger vor Gericht

Zwei Inder bedroht, beleidigt und gewürgt

Das Prenzlauer Amtsgericht hat am Freitag den 24jährigen Christian A. aus Schwedt nach dem Angriff auf zwei in Prenzlau lebende Inder wegen fahrlässigen Vollrausches zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich muss der Mann 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Das Gericht befand den Angeklagten für schuldig, am 18. Dezember 2007 im Prenzlauer Stadtzentrum gegen 23.00 Uhr zwei Inder beleidigt, bedroht und einen körperlich angegriffen zu haben. Der Angeklagte selbst konnte sich nach eigener Aussage an die Tat nicht mehr erinnern, da er zuviel getrunken hatte. Kurz nach der Tat wurden bei ihm 2,13 Promille festgestellt. Ein Blutalkoholtest war allerdings von den Polizeibeamten nicht veranlasst worden.

Zeugen bestätigten, dass der Mann die zwei Inder beschimpft habe, etwa als „Neger, Bimbo, Penner“ und „Scheiß Ausländer“. Als diese nicht reagierten, habe er einen der Inder von hinten angegriffen und gewürgt. Dabei habe er gerufen: „Ich bringe dich um“ und „Nazis kommt raus, ich habe hier zwei Neger“. Erst eine zufällig vorbeifahrende Polizeistreife konnte die Lage unter Kontrolle bringen.

Der Vertreter der Nebenklage forderte, die von der Staatsanwaltschaft beantragte dreimonatige Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung auszusetzen. Konnte sich damit aber nicht durchsetzen. Die Strafe wurde zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt.

Ebenfalls zur Sprache kam ein Drohanruf, der nach dem Vorfall stattgefunden haben soll. Eines der Opfer war auf dem Handy angerufen und mit den Worten „Nigger, ich weiß, wer du bist und wo du wohnst. Ich bringe dich um!“ bedroht worden. Auf Nachfrage erklärte der Inder, dass er die Stimme des Angeklagten wiedererkannt habe.

Ob das zu einem weiteren Verfahren führt, bleibt abzuwarten. Es wäre dann das dritte in diesem Zusammenhang. Das erste – gedacht als beschleunigtes Verfahren – war gescheitert, weil Christian A. am 18. Januar diesen Jahres ohne Anwalt vor Gericht erschienen war.

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