Hammelstall, 06. Oktober 2005 >> Meldung

Das Wolfsmoor und die Fledermäuse

Einvernehmen nicht erteilt

Bei der letzten Stadtverordnetenversammlung in Brüssow am 29.09.2005 wurde die erneute Beschlussfassung zur Vorlage 41 "Stellungnahme zum Genehmigungsverfahren nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz Windfeld Wolfsmoor" als Tagesordnungspunkt gestrichen. Sieben Stadtverordnete stimmten für die Streichung, sechs stimmten dagegen.

Damit behält der ablehnende Beschluss gegen das Windfeld Wolfsmoor aus der vorherigen Stadtverordnetensitzung seine Gültigkeit. Amtsdirektor Neumann, der diesem Beschluss widersprochen hatte, konnte sich damit in der Stadtverordnetensitzung nicht durchsetzen. Hintergrund für die ablehnende Haltung der Mehrheit der Stadtverordneten ist offenbar ein fehlendes Fledermausgutachten bei den Bauantragsunterlagen.

Auf der Erörterung zum Windfeld Wolfsmoor durch das Landesumweltamt am 27. 9. 2005 in Brüssow (Prenzlauer Zeitung berichtete teilweise) wurde bekannt, dass das Landesumweltamt ein fehlendes Fledermausgutachten bemängelt und an den Betrieb der Windfabrik strenge Auflagen geknüpft hat. Die Auflagen beinhalten einen wochenlangen nächtlichen Stillstand der Windräder im Sommer. Der Antragsteller Enertrag hat allerdings die Möglichkeit, das Gutachten bis zum endgültigen Inbetriebnahmen der Windfabrik nachzureichen.(Peter Huth)

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