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| 21.09.2005 Windfabrik Wallmow/Trampe„Hinweise ernst genommen“Brüssow (SW). Nach dem Planungsstand von Windfeldern im Amtsbereich Brüssow fragte Uckermark Kurier Bauamtsleiter Dieter Werth. Warum geht von der Gemeinde die Initiative für die Beplanung des Windfeldes Wallmow aus? Mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sichert sich die Gemeinde Planungsrecht. Anders als in Trampe, wo Investoren die Genehmigung für ihre Windkraftanlagen (WKA) über einen Antrag beim Bundesimmissionsschutzamt anstreben und die Gemeinde nur als einer von vielen Trägern öffentlicher Belange gehört wird, ist sie hier gemeinsam mit dem Investor Planungsträger und kann aktiv Einfluss nehmen auf Höhen, Anzahl, Abstandsflächen… Dann könnte sie sich also auch völlig der Windkraft verweigern? Das Baugesetzbuch sieht keine Negativ-Planung vor. Es müssten sachliche Argumente – Einschränkungen durch andere Nutzungsarten z. B. Tourismus – vorgebracht werden, die gegen die Privilegierung der Windnutzung sprächen. Solche können jetzt schon von Bürgern vorgebracht werden. 25 nutzten schon die Möglichkeit. Der Investor kann sich also rechtzeitig wappnen… Einwände müssen ausgeräumt werden. Das könnte am Ende auch bedeuten, dass potenzielle Baufenster verkleinert, Höhen begrenzt werden und so weiter. Windkraftgegner behaupten, das seien alles Alibi-Anhörungen… Das ist nicht korrekt. Nehmen wir das Windfeld Wolfsmoor, dem die Stadt Brüssow in seiner jetzigen Form erst einmal eine Absage erteilt hat. Hier hat es bereits mehrere öffentliche Auslegungen nach Baugesetzbuch gegeben, weil jedes Mal Einwände Veränderungen nötig machten. Nach Schallgutachten wären Abstände zur Wohnbebauung von 350 Metern möglich, sie wurden bereits auf 800 Meter hochgesetzt. Es wurde eine Spitzenbefeuerung mit geringerer Leuchtkraft entwickelt. Statt ursprünglich geplanter 32 Anlagen wurde nur noch ein Antrag für 22 Anlagen gestellt. Leider haben sich die Fronten hier durch Unterstellungen der Windkraftgegner so verhärtet, dass jetzt Juristen das Verfahren begleiten müssen. Da erscheint es konstruktiver, aufeinander zu zugehen und für alle Seiten akzeptable Kompromisse zu suchen. Welche Vorteile springen für Gemeinde und Investor bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan heraus? Die Gemeinde erhält eine Nutzungsentschädigung für die Bereitstellung gemeindlicher Grundstücke sowie Gewerbesteuer. Der Investor bezahlt die Planung. Dafür hält die Gemeinde ihrerseits die Flächen für den Investor frei. Wie viel Gewerbesteuer floss denn schon an Gemeinden ihres Amtes aus Windrädern? Man geht davon aus, dass jede WKA jährlich etwa 2000 bis 3000 Euro Gewerbesteuer abwirft. Für Anlagen in Schenkenberg und Schönfeld floss schon Geld. Wie geht es mit der Planung in Wallmow nun weiter? Nach der Auslegung werden unter Berücksichtigung der Einwände der Bürger und rund 30 Träger öffentlicher Belange das Windfeld und Einflüsse auf Mensch, Tier und Pflanzen großräumig untersucht. Daraus ergeben sich konkrete Standorte für die Planung, die öffentlich ausgelegt wird. Wissen Sie, wenn Sie als Bauamtsleiter die Gemeinden bei der Wahrung ihres Planungsrechts unterstützen, was Sie den Bürgern mit den Windrädern zumuten? Mein Elternhaus in Neuenfeld liegt knapp 800 Meter von einer 100 Meter hohen WKA entfernt. Geräusche höre ich nur im Winter bei klarem Wetter und Ostwind. Quelle: Prenzlauer Zeitung 3660 |